DRM.dat

Anwendungen & Anwender

Der Datenstandard DRM.dat ermöglicht die standardisierte und automatisierte elektronische Kommunikation zwischen zwei oder mehr Marktpartnern, für ein effizientes Logistikmanagement.

Seine Anwendung beschränkt sich daher auf die Kommunikation zwischen Unternehmen der Forst- und Holzwirtschaft, einschließlich ihrer Dienstleister. Dies schließt die Unternehmens-interne Kommunikation bewusst nicht mit ein. Zur Verwendung des Datenstandards müssen beide Marktpartner einwilligen, Aufbau und Struktur des Standards anzuerkennen. Dies kann vertraglich zwischen den Marktpartnern festgehalten werden.

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DRM.dat wird definiert durch Standardmodule mit Standardcontainer, Datenschema und Anwendungsempfehlungen. Die erwarteten Effizienzgewinne aus der Nutzung des Datenstandards DRM.dat können nur generiert werden, wenn sich alle Anwender an die vorgegebene Struktur des Standards halten. Jede Abweichung vom Datenstandard kann die Datei technisch unleserlich machen und gibt dem Empfänger das Recht, diese nicht zu akzeptieren.

Den aktuellen Aufbau und die Struktur des Datenstandards DRM.dat finden Sie unter Dokumentation

Grundsätze der Standardentwicklung

  • Die Datenformate dienen dem Informationsaustausch zwischen den Akteuren der Wertschöpfungskette und beschränken sich auf die wesentlichen Informationen zur Abwicklung des folgenden Prozessschrittes. Sie sind keine Datenbankstrukturen und dienen nicht zur Abbildung der Prozessdaten eines Unternehmens oder Softwaresystems.
  • So wenig wie möglich, so viel wie nötig
  • So einfach wie möglich, aber nicht einfacher
  • Datenformate (Nachrichten) müssen unternehmens-übergreifend eindeutige sein
  • Keine Mehrfachbeschreibungen, Summe, Gruppierungen
  • Standardbezeichnungen werden empfohlen und müssen, nach Regeln an abweichende Anforderungen der Beteiligten anpassbar sein.
  • Die inhaltlichen Verbindungen zwischen den einzelnen Nachrichten erfolgen durch Referenzen, welche in die Folgenachrichten zu übernehmen sind.

Anwendungsvereinbarung

  • DRM.dat ist ein „Freier Standard“
  • Die Rahmenvereinbarungen ist fixer Bestandteil von DRM.dat
  • Keine zentrale Registrierung erforderlich
  • Freie Wahl der Datenübermittlungsform
  • Eine auszugsweise Verwendung der Datenfelder eines Moduls oder Containers ist nicht zulässig
  • Die Verwendung von Standardbezeichnungen und das Befüllen
    der Pflichtinformationen ist obligatorisch
  • Nachrichtenverteilung erfolgt vertragsbezogen und koordiniert ausschließlich an Beteiligte des einzelnen Geschäfts lt. den Empfehlung der Rahmenvereinbarung. Sind mehr als 2 Partner in einem Prozess involviert (Informationskette), ist ein Informationsverteiler zu bestimmen.
  • Die Nachrichtenverteilung innerhalb einer Organisation erfolgt durch die Empfängerorganisation (single point of contact)
  • Die Nachrichtenverteilung unterliegt dem Datenschutzgesetz. Eine Datenweitergabe an unbeteiligte Dritte ist unzulässig
  • Die Verwendung von organisationsübergreifenden Datenbanken (Plattform) ist nicht zulässig. „Jeder besitzt nur die Daten seiner Geschäftsbeziehungen“
  • Erheben/Speichern von personenbezogenen Daten nur im Einklang mit der DSGVO

Datenschutz

 

Die Anwender des Datenstandards DRMdat sind verpflichtet, die Regeln des Datenschutzes in ihren Staaten zu beachten.

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